サービス利用規約 / Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kapitel 1
Allgemeine Geschäftsbedingungen von A2NETWORK für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen.

1. Allgemeines/Aenderung der AGB

1.1. a2network GmbH & Co.KG (nachfolgend "a2network") bietet für Ihre Kunden Waren und Telekommunikationsdiensleistungen (nachfolgend "Dienstleistungen") im Rahmen des mit den Kunden abgeschlossenen Vertrages an. Es sind auf derer Website aufgefuhrten Serviceleistungen, Konditionen, Tarife und Spezifikationen oder Konditionen und Tarife der Preisliste, die zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen gehort. Abweichende Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit.

1.2. Änderungen dieser AGB, der Preislisten oder der Tarifinformationen wird a2network dem Kunden per E-mail order Internet mitteilen. Die Aenderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder per E-mail innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der Änderungen widerspricht.

1.3. Die in der Preisliste und in den Tarifinformationen angegebenen Beträge enthalten, soweit nicht etwas anderes angegeben ist, die gesetzliche Umsatzsteür, unabhaengig von den Ziffern 1.2 und 1.4 ist a2network berechtigt, den rechnerischen Nettobetrag um den dann jeweils gültigen Umsatzsteürsatz anzupassen.

1.4. Widerspricht eine Kunde, wird der Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt. Teilt a2network dem Kunden auf seinen Widerspruch hin mit, dass eine Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen nicht möglich ist, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung schriftlich kündigen. Die Änderungen sind genehmigt, sofern der Kunde sein Kündigungsrecht nicht ausübt. Hierauf weist a2network den Kunden ausdrücklich hin.

1.5. Für den Fall, dass sich lediglich die Konditionen oder Preise eines Zusatzdienstes wie z.B. ein Abonnement ändern, steht dem Kunden nur hinsichtlich des jeweils geänderten Zusatzdienstes ein Kündigungsrecht gemäß vorstehender Ziffer 1.4 zu.

2. Zustandekommen von Vertragsverhältnissen

Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags (Angebot) und dessen Annahme durch a2network zustande. Der Kunde ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.

3. Gegenstand der Mobilfunkdienstleistungen

3.1. Voraussetzung für den Zugang zum Mobilfunknetz und die Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen ist die mit einer Mobilfunkrufnummer und einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) codierte SIM-Karte.

3.2. Die SIM-Karte geht nicht in das Eigentum des Kunden über. Innerhalb der ersten zwei Monate nach Abschluss des Vertrages hat der Kunde einen Anspruch auf die Aushaendigung einer kostenlosen Ersatzkarte im Fall von beschädigungen oder Fehlfunktionen der SIM-Karte. Danach ist für den Ersatz der SIM-Karte das in der Preisliste aufgeführte Entgelt für die Ersatzkarte zu entrichten.

3.3. Innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde die SIM-Karte auf seine Kosten an a2network zurückzusenden. Erfolgt die Rücksendung fristgemaess, wird a2network dem Kunden das in der Endabrechnung für die SIM-Karte gemäß der Preisliste ausgewiesene Entgelt gutschreiben.

3.4. a2network weist den Kunden darauf hin, dass mit einer gegebenenfalls von ihm veranlassten Sperrung von Rufnummerngassen eine Umgehung dieser Sperre über die Nutzung eines Weiterleitungsservices, z.B. über einen Auskunftsdienst, nicht verhindert werden kann.

3.5. Der Service von a2network wird nach Massgabe derer eigenen Technik und Service sowie Inanspruchnahme fremder Dienstleistungen, angeboten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass a2network die Grundeinstellung und/oder Software-Installation am Endgerät und/oder SIM-Karte ausgeführt.

4. Preise, Rechnungserstellung und Zahlungsbedingungen

4.1. a2network berechnet dem Kunden die erbrachten Dienstleistungen gemäß Preisliste bzw. sonstiger Preise, die a2network bestimmte. Die Rechnungsstellung durch a2network erfolgt monatlich über die a2network Online-Rechnung. a2network weist darauf hin, dass es zu einer Verzögerungen Abrechnung kommen kann, z.B. bei Nutzung von International Roaming oder Mehrwertdiensten oder bei verzoegerter Übermittlung der Verkehrsdaten durch den Netzbetreiber. Die monatliche Rechnungsstellung durch a2network bewirkt daher in keinem Fall einen Verzicht von a2network auf verspätete in Rechnung gestellte Forderungen.

4.2. a2network zieht die Rechnungsbetraege von dem vom Kunden angegebenen Konto per Lastschrift ein. Die zu diesem Zwecke vom Kunden zu erteilende Einzugsermächtigungen kann durch den Kunden jederzeit widerrufen werden.

4.3. Die Einzugsermächtigung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für Forderungen, die a2network im Rahmen des Vertragsverhältnisses und der Beendigung des Vertrages gegen den Kunden entstanden sind oder entstehen.

4.4. für Lastschriften, die aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgereicht werden, hat der Kunde a2network die hierdurch anfallenden Kosten zu erstatten.

4.5. Im Falle einer Kreditkartenzahlung gelten Ziffer 4.2 und 4.4 entsprechend.

5. Einwendungsausschluss

Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen hat der Kunde innerhalb von einem Monat nach Zugang der Rechnung per E-mail zu erheben. Danach gilt die Rechung als genehmigt.

6. Sicherheitsleistung

6.1. a2network ist berechtigt, vor Annahme des Kundenauftrags eine Sicherheitsleistung einzufordern. Auch nach Vertragsbeginn kann a2network nach Massgabe der allgemeinen Gesetze eine Sicherheitsleistung vom Kunden fordern.

6.2. Die Sicherheit ist in Geld an a2network zu leisten.

6.3. Übersteigt der durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag die geleistete Sicherheit innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten um mindestens 20 %, so kann a2network eine Erhöhung der Sicherheitsleistung auf den durchschnittlichen Rechnungsbetrag dieses Zeitraums verlangen. Entsprechend kann der Kunde die Reduzierung der Sicherheitsleistung verlangen, wenn der durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten um 20 % unter der gewaehrten Sicherheit liegt.

6.4. a2network ist berechtigt, sich im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden aus der Sicherheit zu befriedigen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Sicherheit auf den Ursprungsbetrag aufzufuellen.

7. Pflichten des Kunden

7.1. Der Kunde hat a2network jede Änderung seines Namens, seiner Adresse, der Rechtsform des von ihm betriebenen Unternehmens und der Bankverbindung sowie seiner E-Mail-Adresse und ähnlicher für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände unverzüglich anzuzeigen. Falls der Kunde eine solche Mitteilung unterlaesst, ist a2network berechtigt, die notwendigen Auskünfte auf Kosten des Kunden selbst einzuholen.

7.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Dienstleistungen nur von ihm oder Dritten, denen der Kunde die Nutzung der Dienstleistungen gestattet hat, in Anspruch genommen werden.

8. Sperrung des Anschlusses

8.1. a2network ist - insbesondere zum Schutz des Kunden - berechtigt, Dienstleistungen einzustellen, insbesondere den Zugang des Kunden zu den Mobilfunknetzen ganz oder vorübergehend zu sperren, für den Fall,

a) dass ein stark auffaelliges Nutzungsaktivitäten registriert wird (insbesondere Auslands-/Roaminggespräche) und/oder eindeutiger Verdacht des Missbrauchs des Anschlusses besteht. a2network kann dann vor einer erneuten Freischaltung eine Sicherheitsleistung verlangen,
b) dass der Kunde faellige Verbindlichkeiten nicht gezahlt hat,
c) dass a2network nach Abschluss des Vertrages Kenntnis von Tatsachen erlangt, die zu berechtigten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Kunden Anlass geben. a2network kann unter diesen Umständen eine Sicherheitsleistung gemäß ziffer 6 verlangen.

8.2. Eine missbraeuchliche Nutzung wird vermutet, wenn das für die SIM-Karte angefallene Gebührenaufkommen im Verhaeltnis zum sonst monatlich faelligen Durchschnittsaufkommen in hohem Masse ansteigt.

8.3. Eine Sperrung saemtlicher SIM-Karten aus der Geschaeftsverbindung kann von a2network auch ohne Ankündigung bei dringendem Verdacht einer missbraeuchlichen Nutzung oder dem Verbot einer der nachstehenden Ziffer 14 widersprechenden Nutzung vorgenommen werden. Sobald die fälligen Betraege beglichen worden sind, prüft a2network unverzüglich die Freischaltung.

8.4. Der Kunde ist auch während einer solchen Sperre zur Zahlung der monatlichen Grundgebühr und des als Mindestumsatz vereinbarten Betrages verpflichtet.

8.5. Eine Entsperrung von Anschließen kann nur an Werktagen montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr erfolgen.

9. Diensteaufhebung

a2network ist berechtigt ihre Dienstleistungen vorübergehend einstellen oder beschraenken, wenn eine Beeintraechtigung:

a) der Sicherheit des Netzbetriebes oder
b) der Aufrechterhaltung der Netzwerkintegrität, das betrifft insbesondere schwerwiegende Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, oder
c) der Interoperabilität der Dienste oder
d) des Datenschutzes
zu befürchten ist. Schadensersatzansprüche des Kunden entstehen hierdurch in keinem Fall.
a2network wird die Leistungseinstellungen oder -beschraenkungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten auf den betroffenen Dienst beschraenken und den Kunden nach Massgabe des § 6 Abs. 3 TKV über Art, Ausmass und Daür der Leistungseinstellung unterrichten. a2netrwork ist ferner berechtigt seine Dienste gegenüber dem Kunden permwanent einzustellen, wenn die Einstellung auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung verfügt wird. Schadensersatzansprüche des Kunden aus welchem Rechtsgrund auch immer entstehen hierdurch nicht. a2network wird seine Kunden im Falle einer entsprechenden Anordnung unverzüglich und umfassend informieren.

10. Reselling

Ein gewerblicher Weiterverkauf der Dienstleistungen an Dritte ist unzulaessig. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden i.S.v. § 15 ff Aktiengesetz verbundene Unternehmen. Im Falle eines gewerblichen Weiterverkaufs ist a2network zur fristlosen kündigung des Vertrages berechtigt.

11. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung

11.1. Das Vertragsverhältnis wird für die tarifliche Mindestvertragslaufzeit geschlossen und verlängert sich jeweils um die ursprüngliche Mindestvertragslaufzeit, hoechstens jedoch um weitere 12 Monate.

11.2. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis unter Beachtung einer kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen.

11.3. Bei Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten oder laenger ist a2network berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen, erstmals zum Ablauf des 6. Monats nach Vertragsschluss, zu kündigen.

12. Ausserordentliche Kündigung und Schadensersatz

12.1. Die Vertragsparteien sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen kündigung des Vertrages berechtigt.

12.2. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Kunde:

a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines überwiegenden Teils hiervon in Verzug ist
b) nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die zu erheblichen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden führen, und der Kunde trotz Aufforderung binnen zwei Wochen keine angemessene Sicherheit gemäß Ziffer 6 gestellt hat oder
c) die Zahlungsunfaehigkeit oder Kreditunwürdigkeit des Kunden feststeht.

12.3. Kündigt a2network das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ausserordentlich, stellt a2network dem Kunden die Fixkosten des Vertrages (insbesondere Mindestumsatz, Grundgebühren) in Rechnung, die bis zum Ende der ursprünglich vorgesehenen Vertragslaufzeit angefallen wären. Der Kunde mag in diesem Fall keinen oder einen geringeren Schaden nachweisen, gleichzeitig bleibt es a2network vorbehalten, einen weitergehenden Schaden nachzuweisen.

13. Aufbau des D- bzw. E-Netzes und oertliche Nutzung

13.1. Die GSM- und UMTS-Mobilfunknetze befinden sich noch im Aufbau. Eine Nutzung der Mobilfunknetze und netzabhängiger Dienste ist daher nicht flaechendeckend möglich.

13.2. Eine ungestoerte Teilnahme an den GSM- bzw. UMTS-Mobilfunknetzen kann aus zwingenden technischen Gründen nicht von jedem Standort aus erfolgen. Ein Anspruch des Kunden gegen a2network ergibt sich daraus nicht.

14. SIM-Karte - Haftung für Verlust/Missbrauch

14.1. Der Kunde ist zur sicheren Aufbewahrung der SIM-Karte und der PIN verpflichtet. Der Verlust der SIM-Karte ist a2network unverzüglich zu melden. Hat der Kunde den Verlust zu vertreten, haftet er für die bis zur Verlustmeldung anfallenden Verbindungsentgelte. Andernfalls haftet der Kunde nur für die nach schuldhaft unterlassener Verlustmeldung anfallenden Verbindungsentgelte. Nach Verlustmeldung bei a2network entfällt die Haftung für die Verbindungsentgelte, ausgenommen bei grob fahrlässigem oder vorsaetzlichem Verhalten des Kunden. Der Kunde bleibt auch während einer solchen Sperre zur Zahlung der monatlichen grundgebühr und eines etwa als Mindestumsatz vereinbarten Betrages verpflichtet.

14.2. Dem Kunden ist es ausdrücklich verboten, sog. SIM-Boxen bzw. Gateways zur Zusammenschaltung zwischen Festnetzen und Mobilfunknetzen i.S.v. § 3 Nr. 27 TKG (Telekommunikationsgesetz) zu nutzen. (Vgl. dazu auch Mitteilung Nr. 204/2004 im Amtsblatt der RegTP 13/2004.) Sobald a2network Kenntnis von Umstaenden erlangt, die eine solche Nutzung nahe legen, ist a2network berechtigt, sämtliche SIM-Karten des Kunden bis zu einer Klaerung des Vorfalls zu sperren.

14.3. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die in vorstehender Ziffer 10 oder 14.2 festgelegten Pflichten, steht a2network ein pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 1.250,00 Euro je vertragswidrig eingesetzte SIM-Karte zu. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen, und es bleibt a2network vorbehalten, einen weitergehenden Schaden nachzuweisen,

15. Rufnummern Portabilität

15.1. Der Kunden hat im Fall eines Dienstanbieterwechsels die Möglichkeit -sofern technisch machbar - seine Rufnummer beizubehalten. (Portierung) Diese Leistung ist kostenpflichtig. Die Gebühr für den Auszug 45 Euro. Dies gilt auch dann, wenn die Portierung der Rufnummer aus Gründen, die a2network nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann.

15.2. Der Kunde kann den Portierungsantrag, der durch den Vertragswechsel zum berrymobile notwendig ist, bis spaetestens 30 Tage nach Beendigung des Mobilfunkvertrages mit seinem bisherigen Diensteanbieter erteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Beibehaltung der Rufnummer ausgeschlossen. Dem Kunden wird im Rahmen des mit a2network abgeschlossenen Mobilfunkvertrages eine neue Rufnummer zugewiesen.

15.3. Einen Portierungsantrag zum anderen Mobilfunkanbieter müss bis 30 Tage vor Vertragsende bei berrymobile gestellt werden. Der Termin der Rufnummernportierung müss mit dem Kündigungstermin von berrymobile nicht übereinstimmen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Wartezeit ggf. bis zu 2 Jahre betragen kann. Er soll sich vor der kündigung bei berrymobile nach dem moglichen Termin der Rufnummernportierung erkundigen.

15.4. a2network kann einen Portierungsantrag, der fur den Vertragswechsel zum berrymobile notwendig ist, aus technischen Gründen fruehestens vier Monate vor Beendigung des bisherigen Mobilfunkvertrages zwischen dem Kunden und dem bisherigen Diensteanbieter annehmen. Aus technischen Gründen kann die vom Kunden beauftragte Portierung u.U. einige Tage vor Beendigung des mit keinem bisherigen Diensteanbieter geschlossenen Vertrages bzw. vor dem vom Kunden genannten Wunschtermin und bis zu einem Tag nach Beginn des neuen Mobilfunkvertrages durchgefuehrt werden. Der Kunde hat fuer diesen Zeitraum keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der bereits fuer diesen Zeitraum entrichteten Kosten des Vertrages. Am Tag der Portierung kann es aufgrund technischer Gegebenheiten zur kurzfristigen Unterbrechung der Telefonie und Nutzung der Datendienste kommen. Für diese Stoerungen übernimmt a2network keine Haftung.

16. Haftung

16.1. a2network leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Hoehe;
b) bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

16.2. Ist der Schäden bei Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit entstanden, haftet a2network über Ziffer 16.1 hinaus für Vermögensschäden bis zu einem Betrag von 12.500,00 Euro je Kunde, sofern dieser nicht selbst Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt.

17. Datenschutz, SCHUFA-Klausel, Wirtschaftsauskunfteien, FPP

17.1. Der Kunde willigt ein, dass a2network der SCHUFA Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme und die Beendigung dieses Vertragsverhältnisses übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon wird a2network der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwaegung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Vertragspartner der SCHUFA sind Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewaehren. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskuenften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergaenzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeilswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.

17.2. Ist der Schäden bei Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit entstanden, haftet a2network über Ziffer 16.1 hinaus für Vermögensschäden bis zu einem Betrag von 12.500,00 Euro je Kunde, sofern dieser nicht selbst Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt.

17.3. a2network ist berechtigt Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Telekommunikationsverträgen an Wirtschaftsauskunfteien zu übermitteln und Auskünfte über den Kunden von den Wirtschaftsauskunfteien zu erhalten. Weiterhin hat a2network das Recht, den Wirtschaftsauskunfteien Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges) dieses Vertrages melden. Der Kunde kann Auskunft bei den Wirtschaftsauskunfteien über die ihn betreffenden Daten erhalten.

17.4. Der Kunde erhaelt auf Wunsch die Anschriften der jeweiligen in Ziffer 17.2 und 17.3 genannten Untenehmen sowie naehere Informationen zum Datenschutz.

17.5. Der Kunde kann verlangen, dass die Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) nach dem Rechnungsversand vollstaendig oder unter Kürzung der Zielrufnummer um die letzten drei Ziffern bis zu 80 Tage gespeichert oder sofort nach Rechnungsversand vollstaendig gelöscht werden. Danach werden die Daten gelöscht. Werden die Daten entsprechend der Wahl des Kunden gelöscht oder verkuerzt gespeichert, ist a2network von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltabrechnung frei. Erfolgt keine Wahl durch den Kunden, werden die Daten vollstaendig bis zu 80 Tage nach Versand der Rechnung gespeichert. Abweichend von vorstehender Regelung wird a2network bei der Inanspruchnahme von Telediensten nutzerbezogene Abrechnungsdaten, die für die Erstellung von Einzelnachweisen über die Inanspruchnahme bestimmter Angebote auf Verlangen des Kunden gespeichert werden, spaetestens 80 Tage nach Versendung des Einzelnachweises löschen. Abweichend von den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 17.6 kann a2network die Daten bis zur Klaerung ueber die Frist von 80 Tagen hinaus speichern, wenn die Entgeltforderung innerhalb der Frist bestritten oder trotz Zahlungsaufforderung nicht beglichen wird.

17.6. a2network weist darauf hin, dass die USA kein Datenschutzniveau aufweisen, das mit dem in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vergleichbar ist. Für vom Kunden genutzte Zusatzoptionen oder Zusatzdienstleistungen, deren Betreiber ein ausserhalb der Europäischen Union ansaessiger Dienstleister ist, insbesondere bei Nutzung des Dienstes "Sidekick", kann a2network nur beschraenkten Datenschutz gewähren.

18. Sonstige Vereinbarungen

18.1. Andere Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden, bedürfen der Schriftform.

18.2. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von a2network ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen wirksam. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.

18.3. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag koennen durch den Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch a2network auf Dritte übertragen werden.

18.4. a2network ist berechtigt, alle oder auch nur einzelne Vertragsverhaeltnisse mit dem Kunden auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Der Kunde ist in diesem Fall zur ausserordentlichen kündigung des betreffenden Vertragsverhältnis berechtigt. Das Kündigungsrecht erlischt zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung ueber die Vertragserklärung.

18.5. Das Vertragsverhältnis unterliegt den Bestimmungen des deutschen Rechts mit Ausnahme der Bestimmungen seines internationalen Privatrechts.

18.6. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenbang mit dem Vertragsverhaeltnis ist Düsseldorf, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen-rechtliches Sondervermoegen ist oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

15.12.2017
a2network GmbH & Co.KG
Immermannstr.41 40210 Duesseldorf, Germany

https://www.berry-mobile.jp/
Email: cs-support@berry-mobile.jp

Kapitel 2
通信サービスの一般利用規約

当日本語による一般利用規約はお客様の利便性を確保するためドイツ語より日本語に翻訳を行ったもので、翻訳の内容、正確度をa2network GmbH & Co.KGが保証するものではありません。

1. 一般条項/一般利用規約の変更

1.1. a2network GmbH & Co.KG(以下、a2network)は、お客様と締結した契約の枠内で、または以下の利用規約に付属する料金表に記載されている条件・料金で、顧客に通信サービス(以下、サービス)を提供します。これらから逸脱する利用規約は無効です。

1.2. この規約、料金表、料金案内の変更については、お客様に電子メール、ホームページなどで通知するものとします。4週間以内に書面で、変更に対する意見表明がなければ、変更は承認されたものとします。

1.3. 料金表や料金案内に記載されている金額には、別に記されていない限り、VATが含まれています。第1条2項と第1条4項に関わらず、a2networkは、当時点で有効の売上税率を計算による純額に加算する権利を有します。

1.4. お客様の申し出により現行契約条件で契約は継続します。これまでの条件での契約継続が不可能な場合、弊社はお客様にその旨を通知します。お客様は、通知到着後4週間以内に、書面により解約を申し出ることができます。変更は、お客様が解約権を行使しない限りにおいて承諾したものとみなされます。弊社はお客様にそれを明示するものとします。

1.5. 弊社が、たとえば、定期契約などのサービスの条件や料金を変更した場合、お客様は、前述の第1条4項に従い、いつでも変更のあったサービスの解約する権利を有するものとします。

2. 契約関係の成立

両当事者間の契約関係は、お客様が発注し、それをa2networkが受注することによって成立します。発注はお客様に対して2週間の拘束力を有します。

3. 携帯電話サービスの対象

3.1. 携帯電話通信網接続サービスのご利用には、a2networkが発行する携帯電話番号およびパーソナルアイデンティティナンバー(PIN)コードのついたSIMカードが必要です。

3.2. SIMカードは、お客様の所有物ではありません。万一SIMカード機能の不良や損傷のあった場合、契約締結後の最初2ヶ月以内であれば無料で新しいカードを交付いたします。2ヶ月を過ぎてからSIMカードの交換を要求する場合、新しいカードに対して料金表に記載されている金額を支払わなければなりません。

3.3. SIMカードは、契約終了から2週間以内に、a2networkまでご返送ください。その際の送料はお客様の負担とします。到着後、a2networkは料金表にしたがって、お客様ご利用分のSIMカードの最終の精算をさせていただきます。

3.4. 電話番号の指定範囲をお客様の依頼に応じてブロックしても、例えば番号案内サービスなどの転送サービスを通じてこのブロックを迂回することができますのでご了承ください。

3.5. サービスは、a2networkが保有する技術・サービス、および第三者が提供する技術・サービスにより構築され、運用および提供がされます。お客様は、a2networkが端末及びSIMカードなどについてソフトウェアのインストールや設定を施すことを了承するものとします。

4. 料金、支払い方法、支払い条件

4.1. a2networkは、料金表またはa2networkが定める価格に基づき、お客様がご利用したサービスについてご利用料金を算出します。a2networkは、毎月オンラインで請求書を発行いたします。たとえば、国際ローミングやオプション(付加価値)サービスのご利用の際、あるいは使用されたデータ情報の伝達の遅れにより請求書の発行が遅れることが生じる可能性があります。当社はこの場合でも月額利用料の支払い請求を放棄するものではありません。

4.2. a2networkはお客様のご利用料金をお客様ご指定の口座から引き落とします。お客様は引き落とし用の口座の指定を変更することができます。

4.3. 契約終了までに生じていた、または契約終了後に生じた未払いの料金の支払いについて、a2networkは、契約の終了後も口座からの引き落としをおこなう権利を有します。

4.4. お客様が弊社に引き落としを委任し、お客様側の原因で請求額の引き落としが拒否された場合は、それによって生じる費用をa2networkに返済しなければなりません。

4.5. クレジットカードでのお支払いの際にも、第4条2項、第4条3項、および第4条4項が適用されます。

5. 異議申し立て期間

お客さまへの料金請求内容に関する異議申し立ては、請求日から1ヶ月以内に電子メールでおこなうものとします。1ヶ月を過ぎますと、請求書内容は承認されたものとみなします。

6. 保証

6.1. a2networkは、契約締結受け入れ前に、お客様に保証金を請求させていただくことがあります。a2networkはお客様に契約開始後、保証に関する一般的な法律に従うことを求めます。

6.2. 保証はa2networkに対し保証金を支払うことでなされるものとします。

6.3. 1ヶ月分の請求額の平均が6ヶ月間にわたり、支払われた保証金額を20%以上超えた場合、保証金額をこの期間の平均請求額へ増額することをa2networkは要求できます。同様に、1ヶ月分の請求額の平均が6ヶ月間にわたり、支払われた保証金額を20%下回った場合、お客様は保証金額の減額を要求できます。

6.4. 万一お客様からの支払いが遅れた場合、a2networkは保証金から利用料金を差し引く権利を有します。お客様はこの場合、本来の保証金額に足りなくなった分を支払い足す義務を有します。

7. お客様の義務

7.1. 氏名・住所・会社形態・銀行口座・電子メールアドレスなどの契約にかかわる項目の変更があった場合は、遅延なくa2networkに届け出るものとします。もし、お客様が変更届を怠った場合、弊社は、お客様の支払いに関する必要な情報を独自に入手できるものとします。

7.2. サービスは、お客様またはお客様がサービスの利用を許可した第三者のみによって利用されるように、お客様は適切に配慮しなければなりません。

8. 携帯電話網への接続停止

8.1. a2networkは、お客様の保護のため、サービスの中止を行う権利を有します。とくに以下の場合に、お客様の携帯電話網の使用を、全面的、または一時的に停止する権利を有します。

a) 2networkが非常に特異な携帯電話網使用状況(とくに国際ローミング通話)であると判断した場合やネット(携帯電話網の使用に悪用の疑いがあると判断した場合。
b) 接続利用料金のお支払いがない場合。
c) 第7条にあげたお客様の義務をお守りいただけない場合。
d) 契約の締結後、お客様の信用度または支払能力に対する正当な疑惑につながる事実をa2networkが知った場合。a2networkはこのような状況下で第6条にあげた保証を要求することができます。

8.2. SIMカードに請求される金額が1ヶ月分の平均料金と比べて極端に増加した場合は、不正使用と推測します。

8.3. 弊社は、不正使用の疑いがありかつ緊急の場合、またはあとに挙げる第14条の規約に反する使用に対しては、SIMカードの使用を停止させていただきます。請求額が清算されてから、a2networkは直ちにSIMカードの使用再開を検討します。

8.4. 上記の理由で、お客様のサービスのご利用を停止している間も、月々の基本料金および、契約したプランの定額使用料をお支払いいただく義務が生じます。

8.5. SIMカード使用再開手続きは、営業日(通常は火曜日から土曜日の10時半から18時まで)の間で可能です。

9. サービスの中止

a2networkは、以下のようなの妨害行為のあった場合、一時的にサービスの中止、または制限をおこなう権利を有します。

a) ネットセキュリティーへの妨害行為。
b) 特にネット・ソフトウエア・データへの重大な妨害行為など、ネット環境の維持への妨害があった場合。
c) サービスへの妨害行為。
d) 個人情報保護への妨害行為。

以上の事情の場合、お客様はサービスの中止に対する損害賠償要求することはできません。

a2networkはサービスの中止や制限の対象を、技術上可能な限り最小限に抑え、サービス中止の種類、程度、期間については通信法令第6条3項に準じてお客様に通知を行います。
a2networkは法的拘束力の有無に関わらず、裁判所や規制当局の指示に基づき、またはその他の理由に基づきサービスを中止する権利を有します。この場合、お客様はサービスの中止に対する損害賠償を要求することはできません。

10. 転売

事業を営む第三者へのサービスの転売は認められません。この規約での第三者とは、i.S.v. § 15 ff証券法にもとづく企業のことを指します。万一第三者へのサービスの転売が行われた場合、a2networkは期限を定めることなく契約を解除する権利を有するものとします。

11. 契約期間と通常の契約解除

11.1. 契約関係は、料金表の最低契約期間にわたり有効で、満期を以って、1ヵ月毎に自動で延長されます。

11.2. 両当事者は、契約期間の満期を以って解約することはできますが、少なくとも満期の3ヶ月前までにその旨を通知しなければなりません。

11.3. 最低契約期間が12ヶ月以上である場合は、30日前までの予告で、契約締結から6ヶ月が過ぎた時点を以って始めて解約する権利をa2networkは有します。

12. 特段の事情による解約および損害賠償

12.1. 契約当事者双方とも重要な根拠を提示することにより,期限のさだめなく解約する権利を有します。

12.2. 重要な根拠とは、お客様が以下のような状況になった場合のことをいいます。

a) 2ヶ月連続で料金の全額または料金の大部分の支払いがない場合。
b) 契約開始後に、お客様の信用や支払い能力に対する著しい疑念が生じたとき、請求にもかかわらず、2週間以内に、お客様による第6条に記載された保証がなされないとき。
c) お客様の支払い能力や、信用能力がないと確定されたとき。

12.3. 特段の事情によりa2networkが解約をした場合、本来の契約満了期間までの契約履行にともなう固定費(特に定額使用料や基本料金)を、a2networkはお客様に請求します。この場合、お客様は実際の損害がそれより小さい、または無いことを証明する権利を有しますが、a2networkは実際の損害がそれより大きいことを証明する権利を有します。

13. D-またはE-ネットの構築と使用可能場所

13.1. GSMおよびUMTSのモバイルネットワークは今なお構築中です。したがってモバイルネットワークとそれに付随するサービスの包括的なご利用はいまのところ不可です。

13.2. GSMあるいはUMTSモバイルネットワークサービスへの参加は、技術上の理由により、すべての場所で提供できるわけではありません。それに対する、お客様からa2networkへの要求は受け付けられません。

14. SIMカード - 紛失 / 誤使用に対する責任

14.1. SIMカードを紛失された場合は、すみやかに届け出るものとします。紛失届け出以前の使用分に関しては、お客様の責任となります。お届けのない場合、お客様は紛失されてからのちの使用分に関しても責任があるものとします。a2networkは、紛失届け後の使用分につきましては、お客様に重大な過失があった場合、または故意の場合を除いて、その責任を負うものとします。紛失により使用を停止している期間中も月々の基本使用料やお申し込みの定額利用料などのお支払いの義務は生じます。

14.2. 固定電話網と携帯電話網を接続するための、通信法令第3 条27 項に定義されている意味でのいわゆるSIMボックスまたはゲートウェイのお客様による使用は、明確に禁じます(電気通信監理局の公報13/2004に記載されている通告204/2004 参照)。このような使用と推測される事実をa2networkが知った場合、事実の解明までお客様の全てのSIMカードをロックする権利をa2networkは有します。

14.3. 前述の第10条、第14条2項に記載された義務に違反され、お客様にその責任がみとめられる場合、a2networkはSIMカード契約違反1件につき、損害賠償として1.250,00ユーロを請求する権利を有します。お客様は、弊社にまったく損害を与えていない、あるいは微細な傷害しか与えていないことを証明する権利を有します。また弊社は広範囲の損害について証明する権利を有します。

15. 番号保持制度

15.1. お客様がサービス提供業者を変更する場合、技術上可能な場合に限り、お客様はa2networkに対し番号保持の依頼をすることができます。a2networkは番号保持制度利用による解約には45,00ユーロ(税込)の番号移行手数料を申し受け、有償でそれを行うものとします。お客様はa2networkに番号保持の依頼をした時点から規定の代金を払う義務を有します。a2networkの責任でないいかなる理由によって番号の保持が実現しなかった場合でも、お客様はその代金を支払うものとします。

15.2. ベリーモバイルへの加入のための番号保持の依頼は、遅くとも解約の30日前までにそれまでの携帯電話サービス契約会社に申し出るものとします。この期間を過ぎた場合、番号の保持はできません。その場合、a2networkから新しい番号を連絡するものとします。

15.3. ベリーモバイルから転出のための番号保持の依頼は、解約の3ヶ月前までに申し出るものとします。番号保持による転出は、2年毎となり、ベリーモバイルの解約時期と一致しない場合があります。お客様はこれを了承し、前もって番号保持による転出時期の確認をするものとします。

15.4. ベリーモバイルへの加入のための番号保持の依頼は早くとも4ヶ月前時点からのみ受付けられるものとします。技術上の理由により、番号保持の手続きは従来の携帯電話会社との契約終了の何日か前、お客様のご指定の日時よりも前、新しい携帯電話会社との契約開始の何日か後に実施される場合がございます。また、手続きが行われている期間において一時的にサービスを利用できない場合があります。これに対してはa2networkが責任を負うものではありません。お客様はこれを了承したものとします。いかなる理由により手続きに時間を要した場合でも、お客様はそれにより使用できなかった期間の代金を請求できるものではありません。また、a2networkは一切のそれを返金しないものとします。

16. 責任

16.1. a2network は、以下にあげた範囲においてのみ、法律に基づき損害賠償を行うものとします。

a) 故意または重大な過失。
b) 軽微な過失に対する賠償は、契約上の重要な義務(主要な義務)の違反に対してのみで、規約の内容から予測できた損害範囲に限られています。

16.2. 損害が、公共に対する通信サービスの履行で生じた場合は、第16条1項に加えて、a2networkは、お客様毎に12.500,00ユーロまでの金額で金銭的損害を賠償する責任を有しますが、自ら公共に通信サービスを提供するお客様は除外します。

17. 番号保持制度

17.1. a2networkがSCHUFAホールディングス株式会社 (一般信用調査団体)所在地Kormoranweg 5, 65201 Wiesbadenから、契約のお申し込み、契約の締結および終了の仲介、お客様に関する情報データ照会をおこなうことをお客様は了承するものとします。それとは別に、a2networkは契約に反する行為(例えば、解約後の未払い、カードの不正使用)に基づくデータもSCHUFAに提示します。連邦データ保護法に準じて、この提示は全ての利害関係を考慮した範囲でのみ可能です。SCHUFAの契約相手は、金融機関、クレジットカード会社、リース会社です。加えて、SCHUFAは、サービスや物品の信販を扱う商社、通信企業やその他の企業にも情報を提供します。債務者の捜査に、SCHUFAは住所データを提供します。情報を提供する際は、SCHUFAのデータから算出された、信用リスクについて判断するための確率をSCHUFAは補助的に契約相手に提供できます(スコア手順)。お客様はSCHUFAより、お客様に関するデータの情報を得ることができます。

17.2. a2networkはお申し込みの申請、契約の締結、および契約の終了に際して、業務上必要なデータ照会を受ける権利、お客様に関する情報を得る権利を有します。さらに、a2networkはお客様の支払いの遅延による契約の解除などの本来の契約に反する事項のデータを信用調査団体に提示する権利を有します。お客様は信用調査団体より、お客様に関するデータ情報を得ることができます。

17.3. a2networkは、請求権利の移譲や請求額の回収のために、お客様の保存データや取引データを契約相手である回収企業に提供する権利を有します。

17.4. お客様はご希望により、第17条2項、第17条3項に記載された企業についての所在地情報、および個人情報保護に関する詳細な情報を得ることができます。

17.5. お客様は、接続に関するデータ(取引データ)が請求書の送付後に完全データとして、またはお客様がお掛けになった番号の最後3桁を削除したデータとして最長80日保存されるか、もしくは請求書の送付後に直ちに完全に削除されるように要求できます。その後、データは削除されます。お客様のご希望に応じてデータを削除したり、保存する前に最後の3桁を削除する場合は、料金計算が正しいことを証明するためにこのデータを提示するa2networkの義務はなくなります。お客様がいずれの選択も行わなかった場合、データは請求書の送付後最長80日間、完全な形で保存されます。通信サービスを利用する際、特定のサービス内容の利用に関する個別明細をお客様のご希望に応じて作成するためにお客様に関する請求データを保存する場合は、上記の規定と異なり、a2networkは個別明細の送付から最長で80日後にこのデータを削除します。本第17条6項の上記の規定と異なり、この期間内に料金の請求に関する異議の申し出があったり、支払催促を行っても支払われなかったりする場合、解明のために80日の期間を超えて保存する権利がa2networkにあります。

17.6. EU加盟国内で施行されている様な個人情報保護法は、アメリカ合衆国では適用されないのでご注意ください。お客様のオプションサービスや追加のサービスに対し、サービスの提供者がヨーロッパ以外の場合、特に「Sidekick」をお使いの場合、a2networkは、限定された形での個人情報保護しか提供できません。

18. そのほかの取り決め

18.1. 特に保証・変更・付帯取り決めなど、その他の取り決めは、書面形式でなければなりません。

18.2. a2networkの要求に対する反論は、一般的に認められている、または法的に有効な形で確定した場合にのみ有効です。同じ契約関係に基づいていない担保権の主張は無効です。

18.3. この契約上の権利と義務は、お客様からの書面による同意が事前にある場合にかぎり、a2networkを通して第三者に移譲することができるものとします。

18.4. a2networkは、お客様と締結した契約上のすべて、あるいは一部の業務を他社に移譲する権利を有します。移譲がおこなわれた場合、お客様は特別契約解除権を有します。契約解除権は、業務移譲の知らせを受け取ってから2週間の間行使可能です。

18.5. 契約は、国際私法の規定に従う場合の例外を除き、ドイツ国内法の規定に従うものとします。

18.6. 適当な裁判所がない場合、またはお客様が商人、公共法人、または公法上の特別基金である場合、すべての訴訟や契約上の問題解決はデュッセルドルフの裁判所とします。

追加条項

また、以下に関しましては原文にて規定していませんが、海外在住の日本人という特殊事情から、お客様の利便性を高めるために、また、サービスクオリティの安定化のため条項追加を行ったものです。これらに関しましては追加条項として原文よりもご利用規約として優先されますので、内容をご確認の上、お申し込みをいただけますようお願いいたします。

SIMカードの使用停止:

お客様がSIMカードを紛失された場合は、すみやかにa2networkのベリーモバイルサポートデスクまで届け出るものとします。紛失届けは電話もしくはFax、eメールで行われるものとし、営業時間内はお客様よりの届出をオペレータが受け付けた時間をもって「紛失受付時刻」とし、営業時間外の届出はお客様からの届出に記載されたFaxまたはeメール受信時刻、留守番電話に記録された留守番電話受付時刻をもって「紛失受付時刻」とします。ベリーモバイルサポートデスクの連絡先は以下の通りとします。

eメール:cs-support@berry-mobile.jp

電話:+49-211-8282-896、Fax:+49-211-8282-895

SIMカードの再発行:

お客様は盗難、紛失、破損などの理由によるSIMカードの再発行及びSIMサイズ変更を希望する場合、手数料、35,00ユーロ/SIMカードを支払うものとします。また、再発行により利用可能となるまでの期間も月々の基本使用料やお申し込みの定額利用料などの支払いの義務を免れるものではありません。

初回契約期間内の解約:

契約期間内の解約は出来ません。ただし、a2networkが定める「契約した月額基本料金 x 契約残月数」相当の解約金を支払うことで契約期間内の解約ができるものとします。

初回契約期間終了後に延長された契約期間中の解約:

解約通知期間を3ヶ月とし、a2networkが通知を受け付けた月の3ヶ月後の月末を以て解約されます。(例えば1月中に解約通知を出した場合、4月末にて契約が終了するものとします。)

2017年12月15日
a2network GmbH & Co.KG
Immermannstr.41 40210 Duesseldorf, Germany

https://www.berry-mobile.jp/
Email: cs-support@berry-mobile.jp

サービスや料金のことなどお気軽にお問い合わせください

日本語で
お気軽に
どうぞ

お電話からのお問い合わせ

ドイツから
0211-8282-896
日本から
+49-(0)211-8282-896
WEBからのお問い合わせ 24時間受付け